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Erklärung Schaden

außerordentlichen Risiken

Bitte alle Felder des Formulars ausfüllen. Je mehr Information Sie angeben, desto eher und desto besser können wir Sie beraten.

Reichen Sie für eine optimale Bearbeitung Ihres Schadensfalles alle vorliegenden Unterlagen ein. Bitte fordern Sie Kostenvoranschläge, Rechnungen, Sachberichte usw. bei den Lieferanten auf Spanisch an, da die Gutachter der Versicherungsgesellschaften Spanisch sprechen.

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Bin ich auch gegen Naturkatastrophen versichert? Was ist eine Katastrophengebietserklärung?

 

Zivile Notfallgebiete, auch als Katastrophengebiete bezeichnet, sind von der Regierung ausgewiesene Gebiete, in denen bestimmte Arten von Hilfe für die Opfer aktiviert werden. Dies kann wirtschaftliche, steuerliche und/oder soziale Unterstützung umfassen.

 

Wenn ein Gebiet von der Regierung zum Katastrophengebiet erklärt wird, wird staatliche Unterstützung für die Opfer in diesem Gebiet aktiviert. Diese Unterstützung läuft parallel und ist unabhängig von der privaten Versicherung und der CCS. Personen müssen sich über diese Hilfe über die öffentlichen Websites des Innenministeriums oder der autonomen Regionen informieren...

 

Bin ich auch gegen Naturkatastrophen versichert? Bin ich gegen außergewöhnliche Risiken abgesichert?

 

Zurich leitet automatisch einen Teil der Prämie an das CCS (Consorcio de Compensación de Seguros) weiter. Dies stellt sicher, dass Ihr Haus/Auto in Spanien auch gegen außergewöhnliche Ereignisse versichert ist.

 

Außergewöhnliche Risiken sind Risiken, die statistisch gesehen selten auftreten und deren Ausmaß und/oder Natur und Folgen die eines normalen Risikos übersteigen. Wir beobachten, dass diese Ereignisse immer häufiger und intensiver auftreten.

 

Risiken, die vollständig vom CCS (Consorcio de Compensación de Seguros) verwaltet und abgedeckt werden:

  • Schäden durch Wasser, einschließlich Überschwemmungen und andere Naturphänomene wie Erdbeben (festgelegt vom staatlichen Meteorologischen Institut (AEMET) und dem Nationalen Geografischen Institut).
  • Schäden durch Gewalt, die durch Terrorismus, Aufstände, Unruhen und zivile Unruhen oder Handlungen der Streitkräfte und der Polizei in Friedenszeiten verursacht wurden.

Risiken, die von der Versicherungsgesellschaft verwaltet, aber vom CCS-Konsortium abgedeckt werden:

  • Wind- und atypische zyklonische Sturmschäden, einschließlich Windgeschwindigkeiten von über 120 km/h.

 

Wie reiche ich eine Schadensmeldung beim Consorcio de Compensación de Seguros ein?

 

Wenn Sie Schäden durch Naturphänomene (Überschwemmungen, Erdbeben, Vulkanausbrüche usw.), Vorfälle im Zusammenhang mit Terrorismus, Aufstand oder Rebellion oder sogar Handlungen oder Eingriffe der Streitkräfte oder Sicherheitskräfte in Friedenszeiten erlitten haben, müssen Sie sich direkt an das "Consorcio de Compensación de Seguros" (CCS) wenden:

 

Alle Schäden durch Überschwemmungen/Seewellen werden direkt über das CCS abgewickelt. Versicherungsunternehmen bearbeiten oder verfolgen diese Ansprüche nicht.

 

Beachten Sie, dass die Abwicklung von Schadensansprüchen über das CCS in der Regel länger dauert als über Ihre Versicherung.

 

Für Fragen und Nachverfolgung nehmen Sie direkt Kontakt zum "Consorcio de Compensación de Seguros" auf über:

 

 

Was muss ich auf der Website des CCS genau tun?

 

Über https://www.consorseguros.es/web/enlaces-de-interes wählen Sie oben rechts die englische Sprache aus. Dann können Sie zu 'victim/insured person' navigieren und von dort aus zu 'extraordinary risk insurance'.

 

Auf dieser Seite finden Sie Anweisungen, wie Sie eine Schadensmeldung beim Consorcio einreichen und verfolgen können.

 

Sobald Sie eine Schadensmeldung eingereicht haben, wird sich ein Experte des Consorcio mit Ihnen in Verbindung setzen, um den Schaden zu begutachten. Seien Sie erreichbar!

 

Stellen Sie sicher, dass Sie folgende Informationen für den Experten des Konsortiums bereithalten:

  • Eine Fotokopie des Zahlungsnachweises Ihrer Versicherung während des Zeitraums des Schadens
  • Eine Fotokopie der privaten Bedingungen Ihrer Police. Diese haben Sie bei Abschluss der Police oder bei der letzten Änderung erhalten und per E-Mail erhalten. Experten akzeptieren die Police normalerweise problemlos auf Englisch.
  • Allgemeine Deckungsbedingungen.
  • Eine Fotokopie Ihres NIE/Personalausweises/Reisepasses (alle Seiten).
  • Ihre Bankkontonummer: ein von der Bank ausgestelltes Dokument oder eine Kopie des Vertrags mit der Bank, auf dem der Kontoinhaber vermerkt ist.
  • Die katastermäßige Bezugnummer des Grundstücks. Diese finden Sie in der I.B.I. (Impuesto de Bienes Inmuebles = Grundsteuer). Legen Sie eine Kopie vor.
  • Name, Telefonnummer und E-Mail-Adresse der Kontaktperson, die den Experten einlässt. Angebote, alte Zahlungsbelege, neue Kaufbelege, Fotos, Polizeibericht, Übersicht über den Schaden usw.

 

Denken Sie daran, dass eine Rechnung, die Sie beim Konsortium geltend machen möchten, immer die folgenden Informationen enthalten muss:

 

  • NIF/CIF des Ausstellers und des Begünstigten.

  • Rechnungsnummer und Ausstellungsdatum.

  • Gesamtbetrag, steuerpflichtige Grundlage und Art der angewandten Steuer.

  • Das Format der Rechnung darf nicht editierbar sein (Word-, Excel- usw. Dokumente sind nicht geeignet).

  • Wenn es sich um eine Reparatur in einer Wohnung handelt, muss die Adresse genau mit der Adresse des Risikos in der Police übereinstimmen und Straßenname, Hausnummer, Postleitzahl und Gemeinde angeben