Rechtsschutz Geschäfte
Rechtsschutz für Unternehmen und Selbstständige
Wenn Sie in Ihrem Unternehmen, als Eigentümer oder versicherter Angestellter Probleme im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit haben, vertritt ARAG Sie in Fällen mit strafrechtlicher Haftung.
Wir vertreten Sie in Fällen mit zivilrechtlicher Haftung, wenn Sie nicht versichert sind oder wenn die Versicherung sich nicht auf den Geschäftsbetrieb, den Produktvertrieb und Ihre Eigenschaft als Unternehmer erstreckt.
Wenn einer Ihrer Angestellten während der Arbeit durch die Schuld oder Fahrlässigkeit eines anderen verletzt wird, fordern wir den Schadenersatz ein. Wenn ein Objekt im Besitz Ihres Unternehmens durch Verschulden oder Fahrlässigkeit eines anderen beschädigt wird, fordern wir ebenfalls Schadenersatz ein.
Wir vertreten die Rechte des Lokals, in dem Sie Unternehmenstätigkeit ausüben.
Bei Nichterfüllung von Kaufverträgen für bewegliche Güter, für Dienst- oder Versorgungsleistungen fordert ARAG Ihre Rechte ein.
Wir vertreten Ihr Unternehmen bei Konflikten mit Ihren Angestellten und gegenüber der Arbeitsaufsicht.
Wenn Ihr Unternehmen Probleme in verwaltungsrechtlichen Fragen hat, vertreten wir Ihre Rechte.
Wenn Sie selbstständig sind, vertreten wir Sie bei Arbeitskonflikten und garantieren Ihre Ansprüche auf Sozialleistungen.
Wenn Ihr Unternehmen Beratung bezüglich seiner Rechten und Pflichten benötigt, bieten wir Ihnen telefonische Rechtsberatung an.